P-Konto eröffnen

Am 1. Juli 2010 tritt das langersehnte P-Konto Gesetz endlich in Kraft und ermöglicht damit zahlreichen, verschuldeten Menschen, zukünftig ein Girokonto zu nutzen. Die Bundesregierung trägt mit dem Gesetz der Tatsache Rechnung, dass es heutzutage sehr schwierig ist, ohne ein Girokonto und die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auszukommen. Daher freuen sich viele Menschen darauf, in Kürze ein P-Konto eröffnen zu können.

Ein P-Konto eröffnen

Ein P-Konto beantragen kann jeder, der verschuldet ist bzw. mit Pfändungen zu kämpfen hat. Dabei funktioniert dies ganz einfach. Der Antrag kann beim gewünschten Kreditinstitut zunächst gestellt werden wie bei einem normalen Girokonto.

In aller Regel wird man auch bei dieser speziellen Kontoform die Schufa-Klausel unterschreiben müssen. Dies bedeutet, dass die Bank eine Abfrage bei der Schufa startet, um die entsprechenden Einträge einsehen und bewerten zu können. Allerdings darf das Kreditinstitut den Antrag nicht aufgrund negativer Schufa-Einträge ablehnen. Immerhin bedeutet dies, dass jeder ein P-Konto eröffnen kann, auch wenn er keine reine „Schufa-Weste“ hat.

Wer ein P-Konto beantragen möchte, sollte sich auch informieren, wie hoch sein Pfändungsschutz tatsächlich ist. Der Basispfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro steht jedem zu, der ein solches Konto eröffnen möchte. Allerdings kann der tatsächlich zustehende Pfändungsschutz durch Unterhaltsverpflichtungen und andere Gegebenheiten erhöht werden. Es kann sich daher lohnen, der Bank entsprechende Unterlagen vorzuzeigen, die diesen Anspruch belegen.

Die Eigenschaften des P-Kontos

Wer ein P-Konto eröffnen möchte, sollte sich dessen bewusst sein, dass sich dieses spezielle Konto ein wenig vom herkömmlichen Girokonto unterscheidet. Es können damit ganz normal Überweisungen getätigt werden oder Lastschriften abgebucht werden. Allerdings funktioniert dies nur, solange ein Guthaben vorhanden ist. Eine Überziehung des P-Konto ist nicht möglich, ein Dispositionskredit wird nicht eingeräumt. Dies wurde vom Gesetzgeber ganz bewusst so geregelt, damit den Menschen durch das P-Konto keine Gelegenheit gegeben wird, sich noch weiter zu verschulden.

Das P-Konto von Global Mastercard Premium

Leider haben bisher noch relativ wenige Anbieter die Vorgaben des P-Konto Gesetzes umgesetzt. Einer der Vorreiter auf diesem Gebiet ist Global Mastercard Premium. Der Anbieter hat angekündigt, dass jeder Interessierte das Angebot zukünftig auch als P-Konto beantragen kann. Als einer der großen Vorteile bei Global Mastercard Premium kann angesehen werden, dass das P-Konto sogar ohne Schufa-Abfrage eröffnet werden kann. Des Weiteren können die Kunden natürlich nach wie vor von der deutschen Kontoverbindung und der Prepaid Kreditkarte profitieren.

Das Global Mastercard Premium Angebot kann für alle Kunden uneingeschränkt empfohlen werden, die verschuldet sind und den Pfändungsschutz des P-Konto Gesetzes in Anspruch nehmen wollen.

Weitere Informationen und direkt zur Beantragung hier


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