P-Konto Gesetz
Zum 1. Juli 2010 tritt das neue P-Konto Gesetz in Kraft, das im April 2009 beschlossen wurde. Die Bundesregierung hat damit endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass ein Girokonto heutzutage erforderlich ist, um ganz alltägliche Angelegenheiten zu erledigen. Da bisher mit einer negativen Bonität kein Girokonto eröffnet werden konnte, hat das P-Konto Gesetz nun grobe Änderungen der bisherigen Regelungen erwirkt.
Es wird damit ein Pfändungsschutz auf dem Girokonto eingerichtet. Der Basispfändungsschutz beträgt 985,15 Euro gemäß § 850c ZPO. Wenn beispielsweise durch Unterhaltsverpflichtungen ein höherer Pfändungsschutz besteht, kann dieser durch entsprechende Belege bei der Bank nachgewiesen werden. Er wird dann in der Anspruchshöhe eingerichtet. Dieser Betrag verbleibt bei Pfändungen auf dem Konto und kann vom Kontoinhaber für Überweisungen oder Lastschriften genutzt werden.
Das P-Konto Gesetz hat bestimmt, dass dieser spezielle Pfändungsschutz ausschließlich auf ein Girokonto angewandt werden kann. Dieses spezielle Konto kann neu eröffnet werden. Wenn noch ein Girokonto besteht, kann dieses außerdem in ein P-Konto umgewandelt werden. Das P-Konto Gesetz hat den Anspruch auf ein solches Konto festgelegt. So darf wirklich jedermann ein solches Konto nutzen, ohne irgendwelche Anforderungen erfüllen zu müssen.
Das P-Konto Gesetz hat auch dafür gesorgt, dass bestimmte staatliche Leistungen noch stärker vom Pfändungsschutz erfasst werden. So werden etwa das Kindergeld oder Sozialleistungen aus dem SGB II vor der Pfändung geschützt, wenn sie auf das P-Konto ausgezahlt werden. Welches Einkommen auf das Konto eingezahlt wird, spielt keine Rolle. Alle Einkommensarten unterliegen hier dem Pfändungsschutz.
Die wichtigsten Regelungen des P-Konto Gesetzes:
- Basispfändungsschutz in Höhe von mindestens 985,15 Euro
- höherer Pfändungsschutz kann eingerichtet werden
- für jeden nutzbar
- Umwandlung bestehender Girokonten in P-Konto möglich
- besserer Schutz für staatliche Leistungen
Fazit zum P-Konto
Für verschuldete Menschen bringt das P-Konto Gesetz tolle Neuerungen mit sich, die es ihnen ermöglichen, ein normales Girokonto zu nutzen und gleichzeitig ihr Einkommen bis zu einem gewissen Grad vor der Pfändung zu schützen.